Was tun mit meinem Elektroschrott?

Pressemeldung der Firma stiftung elektro-altgeräte register
Plan E-Trendbarometer 2/22 // Handelsbezogendes Wissen


Zwei Mal im Jahr misst die stiftung ear den Wissensstand rund um das Thema E-Schrott-Entsorgung und veröffentlicht die Ergebnisse im Plan E-Trendbarometer. Die aktuellen Daten zeigen positive Entwicklungen auf, machen aber auch deutlich, wo es noch Schwierigkeiten gibt.

Über die Rückgabemöglichkeiten im Handel wird immer mehr gewusst

Darf ich die Fernbedienung im Hausmüll entsorgen, oder kann ich meinen E-Schrott „zum Verschenken“ an den Straßenrand stellen? Die korrekten Antworten auf diese und ähnliche Fragen fallen in der Bevölkerung noch zu oft falsch aus. Dazu kommt, dass das Wissen in diesem Bereich seit 2019 kaum gestiegen ist. Weitaus positiver ist die Entwicklung beim Wissen über die Rückgabemöglichkeiten im Handel. Hier wissen immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher über die Möglichkeiten der E-Schrott Rückgabe Bescheid.

Die ausführlichen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers finden Sie ab sofort auf der Webseite der stiftung elektro-altgeräte register.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

Ansprechpartner:
Matthias Boecker
0911-76665 50



Dateianlagen:
    • Plan E-Trendbarometer 2/22 // Handelsbezogendes Wissen
    • Logo_Plan_E
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch: • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten • Garantieprüfung • Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen • Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten • Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet. Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben: • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten • Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.


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