Smartphones und Co. – Tipps für Umtausch und Reparatur

Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Sachlagen

Pressemeldung der Firma teltarif.de Onlineverlag GmbH

Wenn das Smartphone-Display einen Sprung hat oder der Bildschirm des Notebooks schwarz bleibt, ist schnelle Hilfe nötig. Teuer kann es allerdings werden, wenn diese in Form eines freien Reparaturdienstes kommt. Rita Deutschbein vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: „Bevor sich die Nutzer bei einem Reparaturdienst Rat holen, sollte überprüft werden, ob für das defekte Gerät nicht unter Umständen die Gewährleistung oder Garantie greift.“ Auch wenn Reparaturen professionell von einer Werkstatt vorgenommen werden, wird diese sonst aufs Spiel gesetzt.

Häufig werden im Sprachgebrauch die Begriffe Gewährleistung und Garantie gleichgesetzt, hierbei handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Sachlagen. Deutschbein führt aus: „Die Gewährleistung ist durch das Gesetz geregelt und beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre.“ Innerhalb der Gewährleistung wird dem Kunden bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Fehlers garantiert, wobei die Beseitigung sowohl den Austausch des Gerätes als auch die Reparatur des selbigen umfassen kann. Ebenso hat der Kunde das Recht auf eine Kaufpreisminderung, einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder unter Umständen Schadenersatz. „Bei der Garantie handelt es sich vielmehr um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers“, so Deutschbein.

Bei einem Defekt, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf, sollten sich Nutzer stets an die Verkaufsstelle wenden. In vielen Fällen leiten die Mitarbeiter der Elektronikmärkte die fehlerhaften Produkte sogar direkt an den Hersteller weiter. Ein Ersatz oder eine Reparatur des Gerätes ist bei einem Sachmangel häufig kostenfrei. Beim Versandhandel gilt über die Gewährleistung hinaus zusätzlich auch ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Deutschbein rät außerdem: „Vor der Einsendung des mangelhaften Gerätes lohnt allerdings oft ein Blick auf die freiwilligen Garantiezusagen der Hersteller.“ Kommt es vor, dass die defekten Produkte außerhalb der Gewährleistung oder Garantie liegen, ist ein Reparaturauftrag bei einer freien Werkstatt oftmals unumgänglich. „In diesem Fall sollte der Kunde auf eine Einschätzung der Fehlerquelle, eine Regelung zur eventuellen Beseitigung weiterer bis dahin unbekannter Mängel sowie einen Kostenvoranschlag bestehen“, sagt Deutschbein. Die Kosten für die Reparatur werden hierbei vorab geschätzt und der Kunde kann entscheiden, ob eine Reparatur oder die Neuanschaffung des Gerätes günstiger ist. Zudem sollten persönliche Daten – soweit möglich – extern gesichert und vom defekten Gerät gelöscht werden.

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www.teltarif.de/internet/sicherheit/online-shopping-gewaehrleistung-garantie.html



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