ElektroG: Offener Anwendungsbereich zum 15.08.2018 bringt elementare Änderungen

stiftung ear bietet Wegweiser für Gesetzesänderung

Pressemeldung der Firma stiftung elektro-altgeräte register

In knapp einem Jahr treten elementare Änderungen des ElektroG in Kraft, durch die die europäische WEEE-Richtlinie umgesetzt wird. Betroffen von dem ab dem 15.08.2018 geltenden „offenen Anwendungsbereich“ (Open Scope) und der Änderung der Sammelgruppen sind insbesondere Hersteller bzw. Bevollmächtigte ausländischer Hersteller sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorgungsdienstleister.

Mittelfristig weniger bürokratischer Aufwand durch Verringerung der Anzahl an Kategorien und Gerätearten

Anders als bisher, fallen ab dem 15.08.2018 alle elektr(on)ischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, außer sie sind durch einen der Ausnahmetatbestände explizit ausgeschlossen. Weitere wesentliche Änderung ist die Verringerung der Anzahl an Kategorien und Gerätearten.

Die Unterteilung der europarechtlich vorgegebenen sechs Kategorien in zukünftig 17 Gerätearten erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den regelsetzenden Herstellergremien der stiftung ear. Hierzu Alexander Goldberg, Stiftungsvorstand: „Die Umstellung bedeutet erst einmal Aufwand für alle Beteiligten, aber mittelfristig weniger Bürokratie. Nach erfolgter Umstellung auf sechs Kategorien / 17 Gerätearten sind nämlich grundsätzlich weniger Mitteilungen und auch weniger Garantienachweise erforderlich. Die bisherige Unterteilung in insgesamt 32 Gerätearten ist heute überholt und verursacht für Hersteller viel Aufwand. Ein weiterer Vorteil ist die einfachere Zuordnung von Geräten zu den neuen Kategorien / Gerätearten“.

Umstellung – das ist zu tun

Um die Umstellung für die Hersteller so einfach wie möglich zu gestalten, wurden, ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Herstellergremien, die hierzu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Die Überführung bestehender Registrierungen wird dabei direkt von der stiftung ear übernommen. Handlungsbedarf für die Hersteller besteht in erster Linie in der Überprüfung ihres Produktportfolios hinsichtlich der neuen Gerätearten. Um dies zu erleichtern, hat die stiftung ear verschiedene Instrumente entwickelt, wie unter anderem eine Webanwendung, mit der die Überführung bestehender Registrierungen simuliert werden kann und der Anwender das Simulationsergebnis auf seine Vollständigkeit hinsichtlich der neuen Gerätearten überprüfen kann.

Breites Informationsangebot der stiftung ear

Alle von der Umstellung Betroffenen – Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Entsorgungsdienstleister, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer, Betreiber von Erstbehandlungsanlagen – können sich mithilfe des umfassenden Informationsangebots der stiftung ear online (Website, Newsletter) und offline (Fachvorträge) schon heute umfassend informieren und vorbereiten. Das Angebot der stiftung ear umfasst:

Website

Vorinformationen auf der ear-Website unter elektrog2018 zu den Auswirkungen der 2018 in Kraft tretenden Änderungen des ElektroG für alle Betroffenen, u.a. mittels o. g. Webanwendung, eines Entscheidungsbaums zur Kategorien-Zuordnung oder einer Terminübersicht.

Link: https://www.stiftung-ear.de/…

Fachtagung Fraunhofer-Institut: 19.09.2017

Vortrag von Stiftungsvorstand Alexander Goldberg mit Schwerpunkt zur Umstellung auf 6 Kategorien

Bundesgesetzblatt

Veröffentlichung der künftigen Regelungen im Bundesgesetzblatt Nr. 40 vom 23.10.2015

Link: http://www.bgbl.de/…

ear insight

Vierteljährlich erscheinender Newsletter der stiftung ear zu Neuerungen rund um das ElektroG.

Anmeldung unter: https://www.stiftung-ear.de/…

Weitere Initiativen und Veröffentlichungen sind geplant.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
stiftung elektro-altgeräte register
Benno-Strauß-Str. 1
90763 Fürth
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

Ansprechpartner:
Ragna Sturm
+49 (911) 7666-50

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut, registriert die stiftung ear die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.


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