C&F weist auf erhöhtes Investitionsrisiko bei Schutzrechtsklagen in Großbritannien hin
Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
Schutzrechtsklagen in Großbritannien könnten in Zukunft mit deutlich höheren Investitionsrisiken verbunden sein. Mit dem Brexit griffe die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (sog. „Brüssel-I-Verordnung“) für das Vereinigte Königreich nicht mehr: Durch diese Regelung werden Urteile in Zivil- und Handelssachen, die in einem EU-Land erstritten wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt. EU-Recht kann damit Vorrang vor nationalem Recht bekommen. „Mit dem Wegfall der Brüssel-I-Verordnung für Großbritannien könnten Urteile von UK-Gerichten, die auf EU-Schutzrechten basieren, nicht mehr in der EU durchgesetzt werden“, sagt Philipe Walter, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack (C&F).
Unternehmen, die in Großbritannien gegen Schutzrechtsverletzungen vorgehen wollen, sollten daher sorgfältig prüfen, ob sich diese Investitionsentscheidung überhaupt lohnt. Und das schon heute: „Selbst wenn der Austritt Großbritanniens aus der EU erst frühestens in zwei Jahren wirksam werden sollte, bestehen die Risiken bereits jetzt“, so Walter. „Die Parole ‚Business as usual‘ ist daher in meinen Augen höchst bedenklich.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte
Bleichstr. 14
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 90490-0
Telefax: +49 (211) 90490-49
http://www.cohausz-florack.deAnsprechpartner:
Christiane Hering
Marketingreferentin / Marketing Manager
+49 (211) 90490-266
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 100 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
www.cohausz-florack.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.