Die österreichische Novelle zur Elektroaltgeräte-Verordnung ist in Kraft getreten. take-e-way bietet Lösungen an.
Pressemeldung der Firma take-e-way GmbH
Die österreichische Novelle zur Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) als nationale Umsetzung der WEEE 2-Richtlinie wurde veröffentlicht und tritt rückwirkend mit 1. Juli 2014 in Kraft.
Nun ist auch der Vertrieb mittels Fernabsatz an österreichische Endverbraucher geregelt:
Der deutsche Versender muss einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich ernennen, der auch für die Verpflichtungen aus der EAG-VO verantwortlich ist und für die Erfüllung haftet.
take-e-way bietet interessierten Fernversendern für Österreich Komplettlösungen inklusive Sammel- und Verwertungssystemen für Elektroaltgeräte sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Verpflichtungen als Bevollmächtigter an.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
take-e-way GmbH
Liebigstraße 64
22113 Hamburg
Telefon: +49 (40) 219010-65
Telefax: +49 (40) 219010-66
http://www.take-e-way.de
Ansprechpartner:
Christoph Brellinger
Pressekontakt
+49 (40) 219010-74
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