TÜV Rheinland: Bisher kaum Standards bei der Pilotenschulung / Nachweise über fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse / Zertifizierung ab Juni möglich
Sie liefern spektakuläre Luftaufnahmen und jede Menge Spaß: unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles – UAV), besser bekannt als Drohnen. Kein Wunder, dass Drohnen in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt haben. Doch sie erreichen teilweise hohe Geschwindigkeiten und sollten mit Vorsicht gesteuert werden. Insbesondere für den kommerziellen Einsatz wird der Ruf nach gezielter Ausbildung für den Piloten immer lauter. UAV werden beispielsweise in der Landwirtschaft eingesetzt, um Pflanzenschutzmittel zu versprühen. Mit ihrer Hilfe werden Grundstücke vermessen sowie Schäden an Gebäuden und Brücken lokalisiert. Auch Fotografen nutzen die unbemannten Flugkörper immer häufiger.
Keine einheitlichen Vorgaben bei Fluggenehmigungen
Pläne, Drohnenflüge zu regulieren und Piloten zu registrieren, gibt es viele, bisher aber keine einheitlichen Standards. Aufstiegsgenehmigungen für gewerbliche Copterflüge erteilen die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden. Je nach Bundesland verlangen einige Ämter Nachweise über die Flugpraxis. Anderen genügt es, wenn der Pilot in einem anderen Bundesland bereits eine Erlaubnis erhalten hat. Ausgestellt werden allgemeine oder Einzel-Aufstiegsgenehmigungen, die zeitlich und auf eine bestimmte Tätigkeit begrenzt sind. Das richtet sich unter anderem nach dem Gewicht. Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen muss unter anderem die Zustimmung des Grundstückeigentümers oder – bei öffentlichen Flächen oder Gebäuden – die der Stadt eingeholt werden.
Umfassende Schulung in Theorie und Praxis
Nutzer, die Drohnen professionell einsetzen, sollten ihre Befähigung durch eine Prüfung nachweisen. „Drohnenhersteller bieten Schulungen an, die circa einen halben Tag dauern und den Fokus eher auf das Produkt richten. Besonders für den gewerblichen Bereich reichen sie daher nicht aus. Dort ist ein abgestimmtes Ausbildungsverfahren nötig“, erklärt Martin Sperber, Luftfahrtexperte bei TÜV Rheinland und Obmann des DIN-Arbeitsausschusses für UAS.
TÜV Rheinland arbeitet mit zwei Partnern aus der Industrie (Spectair Group und Caballero & Hesselbarth Consulting, CHCon) sowie Behörden zusammen, um Anforderungen an Piloten festzulegen. Darüber hinaus haben TÜV Rheinland und CHCon ein prüf- und zertifizierfähiges Ausbildungskonzept entwickelt. Dieses Ausbildungskonzept findet derzeit breite Zustimmung in den Bund-Länder-Konferenzen. Die in der Regel einwöchige Schulung behandelt Luft- und Flugrecht, Flugmechanik und Gerätebedienung, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz sowie Meteorologie und Funktechnik. Sie endet mit einer Prüfung. Die Teilnehmer erhalten ein entsprechendes offizielles Zertifikat durch den TÜV Rheinland. Diese Ausbildung wird durch den Bundesverband für unbemannte Systeme gestützt. Das Ausbildungskonzept startet ab Juni 2016.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com
Ansprechpartner:
Frank Ehlert
Pressesprecher Industrie Service
+49 (221) 806-2424
Dateianlagen: